Es können noch Fördergelder aus der EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt beantragt werden!
Im Imkereijahr 2020/2021, mit dem Maßnahmezeitraum ab dem 1. August 2020 bis 31. Juli 2021, werden Fördermaßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie Bienenzuchtsektor gewährt.
Antragsberechtigte sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., die Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben sowie die Einzelimker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Anträge können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte eingereicht werden.
Link zu Infos und zur Beantragung:→ https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/imkerei/eu-bienenfoerderung-in-sachsen-anhalt/
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